
ie Liste der sogenannten „freien Berufe“ ist lang. Darauf finden sich neben Ingenieur:innen und Architekt:innen unter anderem auch Journalist:innen, Fotograf:innen und andere Medienschaffende. Was diese und andere Berufe zu „freien“ Berufen macht, ist die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Bedeutsam ist die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf insbesondere in steuerlicher Hinsicht, denn da es sich nach deutschem Recht bei freiberuflichen Tätigkeiten nicht um Gewerbe handelt, müssen Freiberufler:innen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings kommen auch sie nicht um eine jährliche Einkommensteuer-Erklärung herum, für die sie den Gewinn aus ihrer Tätigkeit ermitteln